|
Geschrieben von: Administrator
|
|
Samstag, 24. Januar 2009 um 23:19 Uhr |
|
Wir erstatten Gutachten bei Haftpflicht- und Teil- oder Vollkaskoschäden. Bei Haftpflichtschäden werden - Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Reparaturdauer
- Merkantile Wertminderung
ermittelt. Gutachten zu Teilkasko-Schäden erstatten wir bei - Brandschäden
- Hagelschäden
- Einbruch- und Diebstahlschäden
- Marderbiss
- Wildschäden
- Dachlawinen
 Hagelbesichtigung im Lichttunnel in der Flößergasse 7 Gutachten zu Vollkasko-Schäden erstatten wir im Auftrag von Versicherern bei - Selbstverschuldeten Unfällen
- Vandalismusschäden
in diesen Fällen nehmer wir Stellung zu - Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Merkantile Wertminderung (nicht bei allen Versicherern)

|
|
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 10. Februar 2013 um 07:56 Uhr |